Online-Theorie in NRW ist rechtlich gültig und wird amtlich unter gewissen Vorraussetzungen akzeptiert. Zu diesem Ergebnis kam ein Straßenverkehrsamt in NRW.
Nach einer umfassenden Prüfung eines Online-Theorie Service Anbieters, der Online-Theorieunterricht Kapazitäten für Fahrschulen in NRW zur Verfügung stellt, bestätigt die amtliche Instanz, dass Fahrschulen in NRW mit Fahrschulen in Baden-Württemberg zusammen arbeiten können, wenn sie Online-Theorie weiter anbieten wollen.
Aktuell sieht es die Rechtslage nur in Baden-Württemberg vor, dass der Theorieunterricht Online durchgeführt werden darf. Eine Anerkennung ist jedoch möglich, da das Wohnortsprinzip im Rahmen der theoretischen Ausbildung nicht gilt (ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu §17 Abs.3 FeV und §21 FeV). Lesen Sie hierzu auch den Artikel „Weiteres Bundesland prüfte & validierte Online-Theorie.“
Somit ist es Fahrschulen möglich, Fahrschüler:innen durch eine Partnerfahrschule in Baden-Württemberg theoretisch ausbilden zu lassen und parallel die praktische Ausbildung abzuwickeln.
Im folgenden sehen Sie den Auszug und das Ergebnis der Prüfung. Die persönlichen Daten wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt.
Bild: Prüfung und Antwort einer Führerscheinstelle in NRW auf die Anfrage einer Fahrschule, die den drivEddy Online Theorie Service nutzt.
Diese Prüfung in NRW zeigt, dass es weiterhin möglich ist deutschlandweit Online-Theorieunterricht anzubieten. Somit kann jeder/jede Fahrschüler:in weiterhin von den umfänglichen Vorteilen der Online-Theorieausbildung profitieren und natürlich auch jede Fahrschule. Aktuell ist dies jedoch nur mit Fahrschulen aus Baden-Württemberg möglich.
Ein bekannter und rechtssicherer Anbieter hierfür ist definitiv drivEddy in Zusammenarbeit mit der Eddy Bildung Fahrschule in Baden-Württemberg & Berlin. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website.