Im Rahmen dieses Beitrags wollen wir auf wichtige gesetzliche Neuerungen im Fahrschulbereich hinweisen.
Mit Erlass vom 04.08.2021 hat das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit der Durchführung des Online-Theorie-Unterrichts führ Fahrschulen in Nordrhein-Westfalen bis zum 30.06.2022 verlängert. Dies ist ein wichtiger Schritt mit Blick auf die weiterhin andauernde Corona Pandemie sowie im Hinblick auf die Digitalisierung. Danach wird der Erlass vom 22.02.2021 für Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten verlängert und es bestehen laut des Verkehrsministerium keine Bedenken entsprechende Anträge auf E-Learning und ähnliches bis zum 30.06.2022 positiv zu bescheiden.
Demnach dürfen Fahrschulen und Fahrlehrausbildungsstätten, welche im Besitz einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung für Online Theorie auch in Nordrhein-Westfalen ansässigen Fahrschülern weiterhin anbieten und die entsprechende Theoretische Fahrausbildung im Online-Format wird weiterhin bei der Anmeldung zur theoretischen Fahrprüfung vom TÜV anerkannt. Gleichermaßen steht es daher in Nordrhein-Westfalen ansässigen Fahrschülern im Wege der Vertragsfreiheit frei selbst zu wählen, ob Sie ihre entsprechende theoretische Fahrausbildung im Präsenzunterricht oder im Online Format bei einer Fahrschule, die über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für E-Learning/Online-Theorie verfügt, durchzuführen und mit dieser Fahrschule einen entsprechenden Ausbildungsvertrag abzuschließen.
Diese jüngsten Entwicklungen begrüßen wir sehr, da die Nachfrage an Fahrausbildung in den nächsten Jahren (nicht zuletzt Corona bedingt) steigen wird:
Diese Lage spitzt sich weiter zu, da die Zahl der Fahrlehrer stetig sinkt. Das Durchschnittsalter deutscher Fahrlehrer liegt bei 57 Jahren. Viele der bisher tätigen Fahrlehrer werden in den nächsten 2-3 Jahren in Ruhestand gehen. Der entsprechende Nachwuchs an jungen Fahrlehrern fehlt allerdings, sodass diese steigende Zahl an Fahrschülern durch eine geringere Zahl von Fahrlehrern bedingt werden muss, was mit Blick auf das Arbeitszeitschutzgesetz zu immer längeren Wartezeiten führt.
Gelöst werden kann dieses Problem nur, indem man neben Präsenzunterricht auch Theorieunterricht im Online-Format zulässt. Dies erlaubt es Fahrlehrern die Zeit effektiv zu nutzen und an Stelle einer Vielzahl von Theoriestunden abzuhalten, sich auf die praktische Ausbildung der Fahrschüler zu konzentrieren. Nur so wird man in Zukunft der steigenden Nachfrage an Fahrausbildung bei einer degressiven Zahl an ausbildenden Fahrlehrern zukünftig angemessen gerecht werden können (siehe nachfolgende Darstellung).